Als Bürger*in stehen Ihnen bezüglich Ihrer bei PräNUDGE gespeicherten Gesundheitsdaten die vollen
Rechte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu:
- Auskunft (Art. 15 DSGVO): Sie können jederzeit einsehen, welche Werte gespeichert sind und
von welcher App sie stammen - unter My PräNUDGE.
- Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Unrichtige Werte korrigieren Sie über die App, die den Wert
ursprünglich übermittelt hat.
- Löschung (Art. 17 DSGVO): Sie können Ihre Daten jederzeit selbst löschen - unter
Daten löschen. Nach Ihrem Ableben oder bei
länger andauernder Inaktivität werden Ihre Daten automatisch gelöscht.
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): Sie können Ihre Daten im standardisierten
FHIR-Format exportieren - unter Daten exportieren.
- Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO): Jede erteilte Einwilligung - z.B. zur
Sekundärnutzung - können Sie jederzeit unter
Ihre Einwilligungen widerrufen.
- Nachvollziehbarkeit: Wer wann auf Ihre Daten zugegriffen hat (z.B. Gesundheitsdienstleister
oder Vertretungen), wird protokolliert.