Ansicht: PräNUDGE - Datenschutz - Gesundheitsdienstleister (GDA)
Gesundheitsdienstleister (GDA)
Zugriff durch Ärzt*innen und Gesundheitseinrichtungen
Diese Funktionen sind in Entwicklung.Die folgenden Zugriffswege sind für die Plattform vorgesehen, aber noch nicht (vollständig) verfügbar.

Sie sollen selbst bestimmen können, ob und wie lange Ärzt*innen oder andere Gesundheitsdienstleister (GDA) Einblick in Ihr Gesundheitsprofil erhalten. Vorgesehen sind dafür mehrere niederschwellige Wege:

  • Dauerhafte Freigabe: Sie legen fest, welche Datenkategorien ein GDA bis zu einem von Ihnen gewählten Enddatum einsehen darf.
  • Temporäre Freigabe je Konsultation: Eine zeitlich eng begrenzte Freigabe (wenige Stunden) für einen einzelnen Arztbesuch.
  • Bericht teilen (SMART Health Link): Sie teilen einen Gesundheitsbericht als QR-Code/Link nach dem HL7-Standard "SMART Health Link" - der/die Empfänger*in benötigt dafür kein PräNUDGE-Konto.

Langfristig ist außerdem eine eigene FHIR-Schnittstelle für GDA-Software (z.B. Arztinformationssysteme) geplant, damit Gesundheitsdienstleister Ihre freigegebenen Daten direkt aus ihrer gewohnten Software abrufen können, ohne ein eigenes PräNUDGE-Portal zu benötigen.

In jedem Fall gilt: Jeder GDA-Zugriff auf Ihre Daten wird protokolliert und ist für Sie unter My PräNUDGE nachvollziehbar.