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Public Health & Forschung
Anonymisierte Daten

Mit Ihrer separaten, jederzeit widerrufbaren Einwilligung dürfen Ihre Gesundheitsdaten in anonymisierter Form - ein Rückschluss auf Sie als Person ist technisch und rechtlich ausgeschlossen - für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Public Health: Anträge von Public-Health-Instituten und der öffentlichen Hand (Gemeinden, Länder, Bund) aus dem EU-Raum, z.B. für die Gesundheitsplanung und -steuerung.
  • Wissenschaft und Forschung: Anträge von öffentlichen oder privaten Forschungseinrichtungen aus dem EU-Raum.
  • PräNUDGE Landkarten: jährlich erstellte, öffentlich uneingeschränkt zugängliche Gesundheitslandkarten.

Jedes einzelne Forschungs- oder Public-Health-Projekt wird vor Freigabe geprüft (u.a. Ethikvotum). Welche Institutionen bereits mit anonymisierten PräNUDGE-Daten gearbeitet haben, sehen Sie im Transparenzbericht Sekundärnutzung.

Sie verwalten diese Einwilligungen jederzeit selbst unter Ihre Einwilligungen.